Arbeitsschutzstandard COVID 19
Arbeitsschutzstandard COVID 19
"Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit Sozialpartnern, Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bundeseinheitliche, verlässliche und branchenübergreifende Mindeststandards entwickelt, die für alle Beschäftigte und Unternehmen verbindlich gelten."
Die Pandemie stellt Unternehmen vor ungeahnte Herausforderungen. Auch wenn die Aufrechterhaltung des Unternehmensalltags wichtig ist, hat dennoch die Arbeitssicherheit für unsere Kunden und Mitarbeiter oberste Priorität! Aus diesem Grund haben wir eine COVID-19 Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und alle Schutzziele erreicht.